Hinweisgebersystem

„Wir möchten bei Anhaltspunkten für Verstöße im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes die Möglichkeit geben, uns diese über unser Hinweisgeberportal zu melden. Bitte nutzen Sie hierzu diesen Link

Für uns ist es von wesentlicher Bedeutung, dass Gesetze, Richtlinien und Verhaltensgrundsätze eingehalten werden. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist es wichtig, dass wir Kenntnis von etwaigen Verstößen erlangen. Mit unserem Hinweisgeberportal bieten wir Beschäftigten sowie Außenstehenden die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen zu melden – auch anonym. Ihre Angaben unterliegen dabei der Vertraulichkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Jede Meldung wird eingehend geprüft, Verdachtsfälle untersucht und etwaigen Verstößen konsequent nachgegangen. Wir möchten aber auch vorsorglich darauf hinweisen, dass Personen, die wissentlich oder grob fahrlässig falsche oder unrichtige Informationen offenlegen, nicht nach dem HinSchG geschützt werden. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird und dazu verpflichtet, den aus der falschen Meldung entstandenen Schaden zu ersetzen.“